Virtuelle Realität |
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Dockingstation |
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Nach nutzerspezifischen Regeln filtern |
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Amazons Gift-Patent-Geschenk |
Auch Datamining wird für Patente genutzt.
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Suchen in Sozialen Netzen |
Wie man ganz normale Graphenalgorithmen wie Breitensuche oder Kürzeste-Wege-Suche zu klingender Münze machen kann, zeigt uns das US-Patentamt: http://www.heise.de/newsticker/meldung/75236. Das Patent beschreibt ein Geschäftsmodell , das es in dieser Form bereits mehrfach gibt, etwa in Form von OpenBC und Linked In (beide seit 2003 aktiv). In Telepolis ist mehr über die Hintergründe zu lesen.
Überprüfung einer Installation |
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Gemeint ist das United States Patent 6,978,454 vom 20.12.2005, welches nach einer Heise-Meldung 2001 beantragt wurde.
Spezialisiertes Drag & Drop |
Folgendes Beispiel (allerdings nur wie mir von Insidern erzählt): Eine Firma besitzt für ihren speziellen Hardware-Bereich ein Patent für die Verschaltung von Komponenten mittels Drag-And-Drop-User-Interface. [Was ist da bitte die Erfindunghöhe? Kann ich vielleicht auch patentieren, wenn ich in einer Buchregalverwaltung ein Buch mit D&D verschiebe?] Auftauchende Konkurrenz bietet früher oder später Software an, die damit in Konflikt kommt. Prozesse mit enormen Streitwerten zwingen die kleinere Konkurrenten dann in die Knie, was bis zur Übernahme führt. -- HelmutLeitner
www.knoppix.de:
Wegen "Software-Patenten" geschlossen:
In den nächsten Tagen wird das Europäische Parlament über die Legalisierung und Einführung der sogenannten "Software-Patente" auch in Europa entscheiden, mit denen bereits in anderen Ländern große Firmen ihre Konkurrenz aus dem Markt drängen. Dies kann dazu führen, dass viele Software-Projekte wie auch KNOPPIX demnächst nicht mehr in Europa weiterentwickelt werden können, da durch bereits jetzt über 30.000 erteilte europäische "Software-Patente" (derzeit noch ohne Rechtsgrundlage) deren Inhabern Monopol- und Lizenzgebührenansprüche auf triviale Dinge wie "Fortschrittsbalken", "Mausklicks in Online-Bestellformularen", "Scrollen in Fenstern" und ähnliches entstehen. Software-Entwickler müssten also zukünftig auch für ihre eigene, vollständig selbst entwickelte Software, die eines dieser Patente möglicherweise verletzt, Lizenzgebühren an den "Software-Patentinhaber" bezahlen, was die Entwicklung neuer innovativer Software für kleine und mittelständische Unternehmen de facto unmöglich machen kann (ganz abgesehen vom Aufwand bei der Recherche und den Kosten der Rechtshilfen, um überhaupt festzustellen, welche "Software-Patente" verletzt werden könnten, wenn man die eigenen Entwicklungen weiterhin vertreiben möchte). Im Gegensatz zu echten Patenten auf technische Erfindungen sind "Software-Patente" im aktuellen Richtlinenentwurf Monopolansprüche auf Geschäftsideen und Verfahren, auch ganz ohne eine konkrete technische Implementierung. Mehr über die Problematik unter http://swpat.ffii.org/index.de.html