Erstes Schulwiki zeigt wie wir vor Facebook das Internet als Pioniere ab 2000 in der Schule nutzten.

Verhaltensregeln Ict Raum

Beispiel Schwanden

Benutzung des ICT-Raumes durch die Schülerinnen und Schüler der Oberstufenschule Schwanden und Umgebung

Verhaltensregeln ICT-Raum

Der Umgang mit dem Computer hat sich zu einer Kulturtechnik entwickelt. Computer sind in immer mehr Lebensbereichen präsent: In der Berufswelt sind sie alltägliche Arbeitsmittel, in der Freizeit dienen sie in verschiedenen Formen der Unterhaltung und in der Schule werden sie zum Lernwerkzeug.

Viele Jugendliche haben privat Zugang zu Computern und bringen diese Erfahrung in den Unterricht ein. Die entsprechenden Vorkenntnisse sind jedoch sehr unterschiedlich und nur punktuell vorhanden. Dazu kommt, dass nicht allen jugendlichen daheim Informationstechnologien zur Verfügung stehen. Hier kann die Schule für Chancengleichheit sorgen, indem durch den frühzeitigen Einsatz von Computern alle Kinder in Kontakt mit Informationstechnologien kommen. Schwanden und die ganze Schweiz braucht junge Leute, die Verantwortung übernehmen und ihr Know-how im ICT-Bereich mit Leichtigkeit und Begeisterung anwenden können.

Kenntnisse über lnformations- und Kommunikationstechnologien, und dazu gehört auch das Internet, sind eine gute Vorbereitung auf das spätere Berufsleben. Unsere Schule möchte, dass alle Schülerinnen und Schüler diese Werkzeuge so frei als möglich nutzen können. Dazu müssen aber die folgenden Regeln beachtet werden.

Ziel der Internetnutzung

 Das Internet dient in erster Linie zur Informationsbeschaffung. Primär sollten die Informationen der Schultätigkeit dienen. Es ist nichts einzuwenden, wenn die Schülerinnen und Schüler auch für private Zwecke Informationen beschaffen.

Einhaltung der Rechtsgrundlagen

 Die Schüler und Schülerinnen verpflichten sich, keine Dokumente einzusehen, herunterzuladen, abzuspeichern oder zu verbreiten, die gegen geltende Gesetze verstossen. Dies gilt insbesondere für das Surfen auf verbotenen Webseiten (rassistische, gewaltverherrlichende oder pornographische), die gegen die Menschenwürde verstossen. (Grundlagen: Strafgesetzbuch Art. 173, 197,261).  Chatten ist nur erlaubt, wenn eine Lehrkraft dafür einen klaren Auftrag erteilt hat.

Einhaltung der Rechtsgrundlagen bei E-Mails, Newsgruppen

 Die Schülerinnen und Schüler verpflichten sich, keine Texte, Bilder etc. abzusenden, die gegen geltende Gesetze verstossen oder den Ruf der Schule beeinträchtigen. Wer E-Mails absendet oder in Diskussionsforen seine Meinung äussert, muss mit seinem Namen dafür einstehen und sich bewusst sein, dass keine Empfänger beleidigt werden dürfen.

Respektierung der Regeln für die Benutzung der Arbeitsräume

 Im ICT-Raum herrscht Arbeitslautstärke, wie in der Bibliothek.

Was darf ich nicht?

 Öffne keine E-Mail-Attachments aus unbekannter oder verdächtiger Quelle. Dies gilt insbesondere, wenn die Betreff-Zeile fragwürdig oder verdächtig scheint.  Lösche Ketten-E-Mails und "Junkmail" (unaufgefordert gesendete Mail unbekannter Herkunft). Beantworte solche Mails nicht und leite sie auch nicht weiter.  Sei vorsichtig beim Herunterladen von Dateien aus dem Internet. Lade keine Dateien unbekannter Herkunft herunter. Prüfen Dateien nach dem Download auf Viren.  Musik darf nicht heruntergeladen und auch nicht gehört werden.  Spiele dürfen nicht heruntergeladen werden.  Daten müssen auf dem Server unter „Netzwerkverbindung“, „lesen schreiben“ abgelegt werden.  Lokale Daten können bei einer notwendigen Neuinstallation gelöscht werden.  Sichere deine Daten regelmässig auf externe Datenträger oder lege sie auf dem Server „zum Absichern“ ab.

Schülerinnen und Schüler sind für mutwillige Änderungen haftbar!

 Um einen reibungslosen Unterricht gewährleisten zu können, müssen alle Geräte genau gleich eingerichtet sein. Festgestellte Änderungen und jegliche Art von Beschädigung meldet ihr sofort dem Informatikverantwortlichen (Andres Streiff). Sollte er nicht auffindbar sein, meldet ihr euch bei eurer Lehrperson.  Für mutwillige Änderungen kann der Schüler/die Schülerin beziehungsweise deren Eltern für die Wiederinstandstellung haftbar gemacht werden.

Grundsätzlich gelten sämtliche Punkte der Hausordnung auch für den ICT-Raum! Im Besonderen:

 In den Pausen ist der Raum zu verlassen  Keine Kaugummis  Kein Herumrennen und Kämpfen  Striktes Verbot für Essbares und Getränke

Was geschieht bei Nichteinhaltung der Regeln?

 Die fehlbaren Schülerinnen und Schüler werden den Klassenlehrern sowie dem Informatikverantwortlichen und der Schulleitung gemeldet. Diese sind für die angemessenen Sanktionen zuständig.

Beispiel Lichtenstein

Reglement

über die Benutzung

von Informatikmitteln (Hard- und Software) und Dokumenten

an den Schulen in Liechtenstein

Zum Zwecke zeitgemässen Lehrens und Lernens werden den Lehrpersonen, Schülerinnen und Schülern verschiedene Informatikmittel (Hard- und Software) und Dokumente zur Verfügung gestellt. Diese Mittel, besonders das Internet und die elektronische Post, sind - entsprechend den Bildungs- und Erziehungszielen - sachgemäss und sinnvoll einzusetzen. Es ist Aufgabe der arbeitsstelle schulinformatik, dafür zu sorgen, einen positiven Einsatz der Informatikmittel zu ermöglichen.

Alle Computerbenutzerinnen und –benutzer verpflichten sich zur Einhaltung der nachfolgenden Bestimmungen:

1 Allgemeine Grundsätze a) Die Benutzerinnen und Benutzer tragen persönlich die Verantwortung für den zweckentsprechenden Umgang mit den Informatikmitteln und Dokumenten sowie für die persönlichen Dokumente.

b) Sie dürfen ohne begründbares pädagogisches Interesse keine in rechtlicher und/oder sittlicher Hinsicht fragwürdigen Dokumente herunterladen, abspeichern oder verbreiten. Dies gilt insbesondere für Internetseiten, welche die Menschenwürde (z.B. durch Gewaltaufruf, Rassismus, Pornographie) verletzen.

c) Unzulässig ist jede Art der Verwendung von Informatikmitteln und Dokumenten, welche die Schule oder Dritte materiell oder ideell schädigt oder schädigen könnte. Dazu gehören unerlaubte Zugriffe auf private oder urheberrechtlich geschützte Dokumente und Sicherheitsexperimente am Netz.

d) Die Computer dürfen nicht von einer Diskette, einer CD-Rom oder von anderen Speichermedien aus gestartet werden. Unzulässig ist auch jede Art von wirtschaftlicher Nutzung.

e) Technische und betriebliche Anordnungen des Netzdienstes sind verbindlich. Sie werden durch Anschläge am Schwarzen Brett und/oder durch elektronische Medien (Intranet) bekannt gemacht. Wenn es die Umstände erfordern, können nach einer angemessenen Vorwarnzeit - sofern eine solche möglich ist - Speicher gelöscht und Dienste abgeändert oder ausgeschaltet werden. Bei Pannen übernimmt die arbeitsstelle schulinformatik keine Haftung, auch nicht für dadurch verloren gegangene Daten.

f) Die Installation jeglicher Software, insbesondere solche aus dem Internet, und (lokale) Systemänderungen dürfen einzig von den Netzadministratoren, SuperUsern? und von Lehrpersonen mit Administratorenrecht vorgenommen werden.

g) Ohne Genehmigung durch den zuständigen SuperUser? dürfen keine zusätzlichen (weiteren) Geräte über die verschiedenen Schnittstellen mit dem Computer verbunden werden.

2 Netzzugang a) Alle Lehrerinnen und Lehrer sowie alle Schülerinnen und Schüler können über einen persönlichen, geschützten Account

      Zugang zum Netz und folglich zu einer eigenen Mailbox erhalten. Der Lehrerschaft und der Schülerschaft wird die Software 
      bedürfnisorientiert zugeordnet. 

b) Die persönlichen Accounts beschränken sich auf eine bestimmte Person, sind also nicht übertragbar. Kennwörter sind
      zweckgemäss einzusetzen und geheim zu halten. 

c) Die Nutzung dieser Dienste muss kostenbewusst und mit möglichst geringer Netzbelastung erfolgen. Mit speicherintensiven
      Dateien (wie Bild- und Toninhalte) ist zurückhaltend umzugehen. Verboten ist die Verwendung externer kostenpflichtiger 
      Dienste. 

d) Der Zugang zu den Computern ist für die Schülerinnen und Schüler nur bei Anwesenheit einer Lehr- oder Aufsichtsperson
        erlaubt.
        Die Verantwortung während des Unterrichts liegt bei der entsprechenden Lehrperson. Ausserhalb des Unterrichts ist es 
        Aufgabe der Schulleitung, für eine Aufsicht zu sorgen. 

e) Die Schülerinnen und Schüler dürfen auf ihren persönlichen Laufwerken nur Daten speichern, die im direkten
        Zusammenhang mit dem Unterricht stehen. 

f) Für den Anschluss von externen Geräten (Notebooks, etc.) am Netz ist vorgängig beim zuständigen SuperUser? eine
        Bewilligung einzuholen.
        Der SuperUser? führt eine Liste der erteilten Bewilligungen, die bei Bedarf vom Netzadministrator eingesehen werden kann.   

3 E-Mail a) Benutzerinnen und Benutzer tragen die Verantwortung für die von ihnen verschickten oder gespeicherten Mails. Sie sind verantwortlich dafür, dass ihre Mails keine Inhalte aufweisen, die in irgendeiner Weise gegen ein Gesetz verstossen.

b) Grundsätzlich nimmt die Netzadministration keine Einsicht in eine persönliche Mailbox. Aus dringenden technischen Gründen kann die Netzadministration jedoch auf eigene Veranlassung E-Mails einsehen. Die Netzadministration benachrichtigt die Betroffenen umgehend über derartige Einsichtnahmen aus technischen Gründen. Liegt ein begründeter Verdacht auf eine Gesetzesverletzung vor, kann die Netzadministration Mails einsehen, nämlich auf Veranlassung der zuständigen Strafverfolgungsbehörden oder - gestützt auf Art. 106 Abs. 2 Bst. a des Schulgesetzes - der Schulamtsleitung.

c) Die Netzadministration untersteht dem Amtsverschwiegenheitsgebot.

d) E-Mails dürfen nicht anonym versendet werden (Ausnahme: „Der direkte Draht zu ...“ im Schulintranet).

e) Aus Sicherheitsgründen ist der Netzadministrator nach entsprechender Information an die Benutzerinnen und Benutzer befugt, Filter zu aktivieren, die den Zugang von speziellen Dateitypen und Protokollen zu den Mailboxen verhindern.

4 Verhalten rund um Informatik-Einrichtungen Das Verhalten rund um Informatik-Einrichtungen wird in den Hausordnungen der einzelnen Schulen geregelt.

5 Urheber- und Lizenzrechte Falls für bestimmte Software und Dokumente Urheber-, Lizenz- oder andere Rechte bestehen, so unterliegen Verwendung, Kopieren und Weitergabe den entsprechenden rechtlichen Bestimmungen und Vereinbarungen.

6 Schadensmeldung Falls Benutzerinnen und Benutzer beim Einsatz von Informatikmitteln oder Dokumenten Unregelmässigkeiten feststellen (wie Defekte, Virenbefall oder Missbräuche), so sind sie verpflichtet, diese unverzüglich dem SuperUser? oder dem Netzdienst zu melden.

7 Haftung, Missbräuche und Kontrollrecht a) Für fahrlässige oder gar böswillige Beschädigungen von Hard- oder Software oder von sonstigen EDV-Einrichtungen kann der Verursacher finanziell und disziplinarisch verantwortlich gemacht werden. Die Netzadministration behält sich vor, bei Verstössen gegen das Reglement, mit Information an die Schulamtsleitung und die zuständige Schulleitung einen Account zu sperren. Die Schulleitung informiert die/den betroffene/n Schülerinnen/Schüler sowie deren Erziehungsberechtigte.

b) Gegenüber Schülerinnen und Schülern haben Netzadministration, Lehr- und Aufsichtspersonen das Recht und unter Umständen die Pflicht, auch ausserhalb des Unterrichts deren Tätigkeit an Schulcomputern und deren persönlichen Speicher zu kontrollieren und nötigenfalls lenkend einzugreifen. In begründeten Fällen kann die Netzadministration und/oder die Schulleitung die gezielte Überwachung bestimmter Accounts auch ohne Vorwarnung veranlassen (siehe Ziff. 3b).

c) Diese Benutzungsvorschriften sind der Lehrerschaft, Schülerschaft wie auch deren Erziehungsberechtigten zur Kenntnis zu bringen und werden von letzteren unterschrieben (Ausnahme: Erziehungsberechtigte von Schüler/innen der PS). Sie gelten in den einschlägigen Punkten entsprechend auch für externe Benutzerinnen und Benutzer.

d) Schulleitung und Lehrkräfte sind nach der festgelegten Ordnung für die Einhaltung dieser Benutzungsordnung verantwortlich.

8 Dieses Reglement ersetzt jenes vom 8. August 2000 (RA 0/1751)

Vaduz, den 26.11.2002

REGIERUNG DES

FÜRSTENTUMS LIECHTENSTEIN

 
© A. Streiff, Oberstufenlehrer. Alle können eigenverantwortlich mitmachen, habt etwas Mut! last change: 17. Januar 2006